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WICHTIG: Steuern & Abgaben ab 2025

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

 

zum 01. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Grundsteuer. Grundstückseigentümer/innen wurden dazu aufgefordert, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Grundstückseigentum abzugeben. 

Die Messbeträge und die daraus resultierende zu zahlende Grundsteuer (Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde/Stadt) haben sich bei jedem/jeder Eigentümer/in geändert. Daher bitten wir Sie, bestehende Daueraufträge zu kündigen und keine Zahlungen ohne Ihren neuen Bescheid zu leisten. 

 

Nach Neufestsetzung der Hebesätze erhalten Sie Anfang des Jahres 2025 den Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde/Stadt. Dieser Bescheid ist, ebenso wie der Bescheid für die Wasser- und Bodenverbandsgebühr und die Hundesteuer, ab 2025 ein Dauerbescheid. Gesonderte Bescheide werden künftig nur verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, den Fälligkeitsterminen, der Zahlweise, der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt. In allen anderen Fällen gilt der Bescheid auch für zukünftige Jahre. 

 

Die Erhebung eines Widerspruchs gegen den neuen Grundsteuerbescheid ab dem Jahr 2025 ist nur dann sinnvoll, wenn im Bescheid formale Fehler, wie Adressat oder Grundstückslage, vorhanden sein sollten. Bei bestehenden Zweifeln am korrekten Messbetrag oder der Berechnungsgrundlage (Bodenrichtwert, Multiplikatoren), wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Für die Gemeinden Bibow, Jesendorf und die Stadt Warin – Finanzamt Güstrow.

Für die Gemeinden Glasin, Lübberstorf, Passee, Zurow, Züsow und die Stadt Neukloster – Finanzamt Wismar.

 

Nähere Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025 finden Sie auf der Internetseite 

www.amt-neukloster-warin.de oder www.stadt-neukloster.de.

 

Und unter dem Link oder QRCode:

Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025 

      

   Steuer 

 

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte zu den Sprechzeiten telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich an die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung:

 

Frau Claudia Beilfuß: 038422/ 44039

Frau Lilian Beyrau: 038422/ 44025

 

Sprechzeiten:    Dienstag 

09:00 – 12:00 & 15:00 – 18:00 Uhr

                               Donnerstag

                               09:00 – 12:00 & 14:00 – 15:30 Uhr 

                               Freitag

                               09:00 – 12:00 Uhr

                               

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 12. Dezember 2024

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