Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen und der Bundesrat hat dem WDModG am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 1. Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:
Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden.
Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt.
In Melderegistern noch vorhandene Datensätze gemäß DS Meld-Blatt 3101 sowie bestehende Übermittlungssperren an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind melderegisterweit zu löschen.
(Hinweise für die Datenlieferung nach § 4 der 2. BMeldDÜV im Jahr 2026)