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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

In diesem Jahr finden am 9. Juni 2024 mehrere Wahlen statt. Sowohl die Europawahl als auch die Kommunalwahl mit der Wahl des Kreistages, der Gemeinde-/Stadtvertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeisterwahl werden am 9. Juni 2024 gemeinsam durchgeführt. 

 

Zur Durchführung dieser Wahlen sucht das Amt Neukloster-Warin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. 

 

Gemäß § 12 Abs. 2 S.1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V kann Wahlhelfer/in werden, wer wahlberechtigt ist. 

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen 

  • am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehörige der Europäischen Union sein, 

  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis, Gemeinde) wohnen,

  • nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein 

 

Die Ausübung des Ehrenamtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht möglich, wenn für ein Wahlamt kandidiert wird oder man als Vertrauensperson einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist. 

 

Besondere Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. 

 

Jede/r Wahlhelfer/in erhält als Entschädigungsaufwand ein sogenanntes Erfrischungsgeld zwischen 80 € und 100 € (je nach Funktion im Wahlvorstand).

Getränke und ein Imbiss werden am Wahltag ebenfalls gereicht.

 

Wer Interesse hat in einem Wahlvorstand mitzuwirken, meldet sich bitte persönlich oder telefonisch bei Frau Prehn (038422 / 440 33) oder per Mail an

 

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

 

Ihre Gemeindewahlbehörde

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 15. Januar 2024

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