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Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Der Wasser- und Bodenverband informiert, dass im gesamten Verbandsgebiet die gesetzlich
vorgeschriebenen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung in der Zeit
vom 15. Juli 2026 bis 31. März 2027 durchgeführt werden.


Hierzu zählen insbesondere Sohlkrautung und Böschungsmahd und Beseitigung von Hindernissen zur
Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Grundräumungen und Holzung können in der Zeit
vom 01. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 anfallen.


Die Arbeiten werden gemäß Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz Mecklenburg-
Vorpommern gem. aktueller Fassungen ausgeführt und sind von Grundstückseigentümern und Dritten
zu dulden.


Allen Grundstückseigentümern, Nutzern und Fischereiberechtigten wird hiermit die Möglichkeit auf
Anhörung zur mündlichen und schriftlichen Äußerung in den Diensträumen am Wehberg 17 in 23972
Dorf Mecklenburg unter Tel. 03841-327580/ Email: gewährt.
Weiter Informationen sind der Homepage unter www.wbs-wallensteingraben-kueste.de zu entnehmen.


gez. G. Jung, Verbandsvorsteher

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Neukloster-Warin
Di, 02. Juni 2026

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